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Das sollten Sie wissen

...dass die in den Ausschreibungstexten angegebenen Höhen nur Richtwerte sind. Die Höhe ist individuell wählbar.

dass alle Wandschutzsysteme von Typ 11 bis Typ 29 bis Oberkante Türzarge gebaut werden können.

dass Typ 50 und 51 raumhoch ohne horizontale Teilung gebaut werden.

dass Sie die Höhe der Lichtschalter mit der Oberkante Wandschutz oder umgekehrt abstimmen sollten, damit sie keine halben Ausschnitte haben. Entweder Wandschutz unterhalb des Lichtschalters, somit Oberkante max. 980 mm oder gleich min. 50 mm oberhalb, somit Oberkante Wandschutz 1150 mm.

dass bei der Höhe des Wandschutzes auch das Roh-Format der Kompaktplatte für eine wirtschaftliche Ausnutzung der Platte berücksichtigt werden soll.

dass Sie besonders bei Holzoptik auf die Dekorrichtung achten sollten. „Horizontal oder vertikal“, muss unbedingt im Leistungsverzeichnis angegeben werden.

dass die Paneelbreite je nach Platten Fabrikat unterschiedlich ausfällt.
So gibt es Rasterbreiten von 1300 mm; 1550 mm, 1820 mm, 2050 mm. 

 …dass die Paneelbreite bei Holzdekoren je nach Holzmaserrichtung unterschiedlich ausfällt (Querformat oder Längsformat.) 

dass bei vertikaler Holzmaserrichtung die Paneele kürzer sind als bei horizontaler Richtung. 

dass die Paneelbreite auf die Wandschutzhöhe abgestimmt wird.

...dass standardmäßig die Baustoffklasse D-s1,d0 nach DIN EN 13501-1 angeboten wird, wenn nichts anderes vorgegeben ist.

dass folgende Baustoffklassen gelten:

Zimmer
normal entflammbar
D-s1,d0 nach DIN EN 13501.1
Flure
schwer entflammbar
B-s1,d0 nach DIN EN 13501.1
Notwendige Flure
nicht brennbar
A2-s1,d0 nach DIN EN 13501.1

...dass man alle unsere Systeme mit den 3 verschiedenen Baustoffklassen ausführen kann.

...dass es nicht darauf ankommt, ob ein Wandschutz direkt auf die Wand oder mit Abstand montiert wird.

...dass ein Wandschutz auch mit Hohlraum und Hinterlüftung eine Dampfsperre braucht, weil der Querschnitt der Hinterlüftung im Innenbereich meist zu gering ist.

dass der Untergrund über den Einsatz einer Dampfsperre entscheidet.

dass Massivwände die neu erstellt wurden, auch noch nach zwei Jahren und mehr eine Baufeuchte von mehr als 8% enthalten können.

...dass Außenwände schneller abtrocknen als Innenwände.

dass eine Trockenbauwand im Regelfall keine Baufeuchte enthält.

...dass aber eine Trockenbauwand als Vorsatzschalen genauso eine Baufeuchte durch die dahinterliegende Massivwand abgibt, wie Massivwände selbst.

…dass Kompaktplatten aus mineralischen Werkstoff keine Dampfsperre brauchen (A2-s1,d0).

-> Lesen Sie dazu unsere Anforderung Montageempfehlung



...dass es für Dübel und Schrauben zur Befestigung des Wandschutzes, in einer bauaufsichtlich zugelassenen Trockenbauwand, keine Angaben in der DIN EN 13501-1 gibt, was die Beeinträchtigung der Feuerwiderstandsklasse betrifft. 

dass es auch bei der Baustoffklassifizierung der Kompaktplatte keine Angaben über die Beschaffenheit der Dübel gibt, weder bei B-s1,d0 noch bei A2-s1,d0. 

dass eine nicht brennbare Kompaktplatte in A2-s1,d0 nach DIN EN 13501.1 immer eine mechanische Befestigung braucht um eine Zulassung zu erwirken. Hier spielt die Beschaffenheit des Dübels keine Rolle. 

dass es Konstruktiv gesehen keine Zulassung für Dübel im Trockenbau gibt, weder für Metalldübel noch für Kunststoffdübel. 

...dass für den Wandschutz keine Traversen im 2-lagigen Trockenbau notwendig sind, da dieser keine Hebelwirkung hat. 

dass eine Kompaktplatte nur die Baustoffklasse erfüllt, wenn sie nach den Vorgaben der Befestigung im Klassifizierungsbericht, unter dem Punkt „Anwendungsbereich“, montiert wird, zum Beispiel: die Befestigung muss mechanisch erfolgen.

...dass bei Betonwänden mit Armierungsstahl eine Montage des Typ 11; 13 und 15 aufwendiger ist als bei einer Montage mit Unterkonstruktion

Da die Befestigungspunkte in der Platte vorgegeben sind, kann man nicht auf eine andere Stelle ausweichen, sollte man auf Armierungsstahl beim Bohren treffen. Man muss an der Stelle durch das Stahl bohren. Daher gibt es bei denen Systemen eine Zulage für Betonwände.

... dass Sie beim Bau einer Trockenbauwand mit integrierten Wandschutzsystem Typ 25, 27 oder 29, bei der Sie eine Wandschutzplatte im Austausch gegen die zweite Gipsplatte vornehmen, keine Einzelzulassung oder eine Zustimmung im Einzelfall erwirken müssen, wenn Sie folgendes beachten: 

  • Planen Sie als Trockenbauwand mit GKF Platten nach DIN 18180. 
  • Damit erreichen Sie bereits mit einer Lage weniger, auf jeder Seite der Trockenbauwand, die notwendige Feuerwiderstandsklasse von F30 oder F90. 
  • Jeder Hersteller von Trockenbau-Wandsystemen hat ein bauaufsichtlich zugelassenes System für diesen Zweck. 
  • Ausschreibungstexte von Knauf, Rigips, Lafarge und Siniat finden Sie auf unserer Partnerseite.

...dass man immer eine Wandfeuchtemessung durchführen sollte, auch bei bereits bestehenden älteren Gebäuden. 

dass man mit einer zerstörungsfreien Messtechnik (Mauerkontakt oder Nadel) nur den Verlauf der Abtrocknung kontrollieren, nicht aber die tatsächliche Wandfeuchte messen kann. 

dass man in die Wand bohren muss (zerstörende Messtechnik) um das Mikroklima in der Wand feststellen zu können. 

 -> Lesen Sie dazu unsere Anforderung Montageempfehlung!

dass das Akklimatisieren der Kompaktplatten nichts mit der Dampfsperre zu tun hat. Auch mineralische Kompaktplatten müssen sich akklimatisieren. 

 …dass je eher man an der Nutzungstemperatur bei der Einbringung der Kompaktplatten in das Gebäude ist, umso weniger verändert sich die Dimension der Platte längs und quer. Dies ist wichtig für unsere fugenlose Art der Montage, die wir durchführen. 

-> Lesen Sie dazu unsere Anforderung Montageempfehlung!

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